Erziehungsberechtigte (z.B. Eltern) können für ein oder mehrere Ihrer minderjährigen Kinder die Aufsicht auf eine dritte Person, der Sie die Erziehung und die Beaufsichtigung Ihrer Minderjährigen Kinder zutrauen, übertragen. Die in der Erziehungsbeauftragung genannte volljährige Person ist letztlich für die Aufsicht der Ihr anvertrauten Minderjährigen verantwortlich. Die Minderjährigen müssen jeweils eine eigene Erziehungsbeauftragung, in Form des sogenannten "Muttizettels" bei sich tragen. Die Erziehungsbeauftragung kann nur von Erziehungsberechtigen (z.B. Eltern) erfolgen. Ein entsprechendes Formular stellen wir auf unseren Internetseiten zur Verfügung http://www.let-the-bad-times-roll.com/li...2016/formulare/
Beste Grüße, Matze